Was ist die Stützlast?
Definition der Stützlast:
Sowohl Anhängerkonstrukteure wie auch Automobilhersteller berechnen die höchste zulässige Stützlast, aufgrund der Lastverteilung, auf den Achsen und auf dem Kupplungspunkt.
Die Stützlast ist dabei das Gewicht, mit dem sich der Wohnwagen auf der Deichsel des Zugfahrzeugs „abstützt“. Dies ist besonders bei Anhängern mit zentraler Achse, wie z.B. Caravans von Bedeutung.
Die minimale Stützlast?
Gemäß § 44 Abs. 3 StVZO sind als Mindestwert für die Stützlast vier Prozent des tatsächlichen Gewichts vorgeschrieben. Die gesetzlich festgelegte minimale Stützlast wird somit folgendermaßen berechnet:
Tatsächliches Gewicht des Anhängers x 0,04
Mehr als 25 kg müssen allerdings nicht erreicht werden. Selbst bei Leerfahrten darf dieser Wert nicht unterschritten werden. Wird er nicht erreicht, müssen Gewichte verwendet werden, um die Stützlast zu erhöhen.
Die maximale Stützlast?
Die Stützlast des Anhängers und die Stützlast des Zugfahrzeuges sind meist nicht gleich. Als maximale Stützlast des Gespanns gilt immer die jeweils niedrigere Stützlast der beiden Fahrzeuge. Die optimale Fahrstabilität und somit die optimale Verkehrssicherheit jedes Gespannes wird durch Ausnutzung der maximalen Stützlast erreicht. Die maximal zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs findet sich im Feld 13 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Welche Auswirkungen hat die Stützlast?
Eine zu hohe Stützlast führt beim Zugfahrzeug:
- Zu einer übergroßen Beanspruchung der Hinterachse des Zugfahrzeugs
- Zu einer unzulässigen Entlastung der Vorderachse
- Zur Beanspruchung der Anhängervorrichtung und der Montagepunkte
Eine zu hohe Stützlast führt beim Anhänger:
- beim Tandemachser (2 Achsen) zu einer übergroßen Belastung der vorderen Achse
- zu einer unzulässigen Belastung der Kugelkupplung und/oder einer unzulässigen Belastung der Deichsel (Bruchgefahr!)
Eine zu geringe Stützlast führt beim Zugfahrzeug
- zu einer Entlastung der Hinterachse (besonders wichtig bei heckgetriebenen Fahrzeugen)
Eine zu geringe Stützlast führt beim Anhänger
- mit Tandemachse zu einer übergroßen Belastung der hinteren Achse
- zu einer übermäßigen Zugbelastung der Kupplung und der Deichsel
Wie messe ich die tatsächliche Stützlast?
Den Anhänger waagrecht stellen, ein Kantholz oder ein entsprechend abglängtes Rohr unter die Kugelkupplung und auf eine Personenwaage stellen. Darüber kann die Stützlast abgelesen werden. Es gibt im Handel allerdings auch diverse Stützlastwaagen und sogar Stützräder mit integrierter Stützlastwaage.
Tipp: Nie unter dem Stützrad die Stützlast ablesen, da der ermittelte Wert dann oft zu hoch ist.
Auswirkung der Stützlast auf das zulässige Gesamtgewicht
Grundsätzlich gilt: Der Anhänger darf nicht schwerer sein als sein zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers! Für den Fall, dass der Anhänger ein größeres zulässiges Gesamtgewicht hat als die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs, kann der Anhänger nach folgendem Grundsatz beladen werden:
Maximale Anhängerlast des Zugwagens Plus zulässige Stützlast
Eine solche Ausreizung der maximalen Anhängelast können wir allerdings nicht empfehlen, da die Stützlast dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges zugerechnet werden muss und sich entsprechend um den Wert der Stützlast verringert. Folglich darf weniger Last im Zugfahrzeug deponiert werden und das Gespann wird hierdurch instabiler.
Mögliche Bußgelder
Wenn man die zulässige Stützlast nicht einhält, kann dies ein Geldstrafe und im schlimmsten Fall sogar Punkte in Verkehrsregister zur Folge haben.
Wir haben hier den Bußgeldkatalog zur Stützlast für Dich übersichtlich zusammengestellt.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Zulässige Stützlast nicht durch ein Schild angezeigt | 5,- Euro | 0 Punkte |
Stützlast bis zu 50 Prozent überschritten bzw. unterschritten | 25,- Euro | 0 Punkte |
Stützlast um mehr als 50 Prozent überschritten bzw. unterschritten | 60,- Euro | 1 Punkt |
(Quelle: Bußgeldkatalog.de, Kraftfahrtbundesamt Stand 08/2018)