Gasprüfung

2. September 2018

Gasprüfung beim Wohnwagen oder Wohnmobil

Im Wohnwagen und im Wohnmobil können Geräte wie der Herd, der Kühlschrank und die Heizung in den meisten Fällen mit Gas betrieben werden.

Da bei einer Gasanlage ein eventueller Defekt ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen kann, ist vom Gesetzgeber eine regelmäßige, technische Überprüfung der Gasanlage vorgeschrieben – die sogenannte Gasprüfung.

Durch die Gasprüfung wird sichergestellt, dass alle mit Gas betriebenen Geräte, wie Herd, Heizung, Kühlschrank oder Warmwasserbereiter einwandfrei funktionieren.

Wie oft wird die Gasprüfung durchgeführt?

Die Gasprüfung wird zum ersten Mal nach der Inbetriebnahme des Wohnwagens oder Wohnmobils durchgeführt. Anschließend muss die Gasprüfung alle zwei Jahre wieder durchgeführt werden.

Wenn zwischenzeitlich Änderungen an der Gasanlage durchgeführt werden, beispielsweise ein Austausch der Heizung oder ein Upgrade des Kühlschranks, muss im Anschluss eine neue Gasprüfung erfolgen.

Die erfolgte Gasprüfung wird dazu in einem gelben Gasprüfbuch dokumentiert. Hier werden vom Prüfer auch die verbauten Geräte eingetragen bzw. kontrolliert.

Wer führt die Gasprüfung beim Wohnwagen oder Wohnmobil durch?

Die Gasprüfung wird von speziell geschulten und vom Deutschen Verband Flüssiggas zugelassenen Prüfern durchgeführt.

Fachkundige Prüfer gibt es z.B. beim TÜV, der DEKRA, in Fachwerkstätten und bei vielen Wohnwagen- und Wohnmobilhändlern. Teilweise bieten auch selbständige Prüfer die Gasprüfung vor Ort auf Campingplätzen an.

Gerade auf Campingplätzen mit vielen Dauercampern gibt es häufig mehrere Termine im Jahr, an denen ein Gasprüfer vor Ort ist und die Fahrzeuge der Dauercamper prüft.

Gasprüfung beim Wohnwagen

Beim Wohnwagen erfolgt die Gasprüfung bei der ersten Inbetriebnahme und anschließend alle zwei Jahre.

Besteht der Wohnwagen die Gasprüfung nicht, gibt es allerdings trotzdem die TÜV-Plakette, denn die nicht bestandene Gasprüfung gilt lediglich als “nicht erheblicher Mangel”.

Hinweis: Auf manchen Campingplätzen wird ein Nachweis über die erfolgreiche Gasprüfung (in Form des gelben Gasprüfbuches) verlangt. Wer mit einem Wohnwagen ohne gültige Gasprüfplakette unterwegs ist, darf also im schlimmsten Fall auf diesen Campingplätzen nicht einchecken oder seine Gasanlage nicht nutzen.

Wer keine gültige Gasprüfplakette an seinem Wohnwagen hat, sollte sich also im Vorfeld über die Gegebenheiten auf dem jeweiligen Campingplatz informieren.

Gasprüfung beim Wohnmobil

Anders als beim Wohnwagen ist die Gasprüfung beim Wohnmobil Teil der TÜV Prüfung. Besteht des Wohnmobil die Gasprüfung nicht, gibt es auch keine TÜV-Plakette.

Tipp: Wer neben der TÜV-Prüfung auch gleich die Gasprüfung erledigen möchte, sollte im voraus bei der jeweiligen Prüfstelle nachfragen, denn nicht jeder TÜV-Prüfer darf auch die Gasprüfung durchführen und für beide Prüfungen muss immer etwas mehr Zeit einkalkuliert werden.

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