100er Zulassung

25. August 2018

Die 100er Zulassung oder 100 km/h Zulassung bei Wohnwagen!

Mit Anhänger darf man nur 80 km/h fahren – so hat man es in der Fahrschule gelernt.

Das ist grundsätzlich natürlich richtig, aber unter bestimmten Umständen darf ein Gespann mit Anhänger oder Wohnwagen statt 80 km/h sogar mit bis zu 100 km/h unterwegs sein – was man dafür benötigt, ist die 100er Zulassung.

Wie man an die 100 km/h Zulassung kommt, welche Voraussetzungen für die 100er Zulassung beim Wohnwagen erfüllt sein müssen und was Du rund um den 100er Aufkleber wissen solltest, erkären wir in diesem Beitrag.

Was ist die 100er Zulassung beim Wohnwagen?

Unter bestimmten, technischen Voraussetzungen erhält ein Anhänger oder Wohnwagen die 100er Zulassung.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhält man die notwendige Eintragung in den Fahrzeugpapieren und den sogenannten 100er Aufkleber, welchen man an der Rückseite des Wohnwagens oder Anhängers anbringt.

Welche Voraussetzungen für die 100er Zulassung muss der Wohnwagen erfüllen?

Damit ein Wohnwagen die 100er Zulassung überhaupt bekommen kann, müssen einige technische Voraussetzungen im Bezug auf Bereifung, Federung und Bremssystem erfüllt sein.

Hier die Voraussetzungen für die 100 km/h Zulassung:

  • Die Bereifung des Wohnwagens bzw. Anhängers darf nicht älter als 6 Jahre sein
  • Die Bereifung des Wohnwagens muss mindestens den Geschwindigkeitsindex L (bis 120 km/h) aufweisen
  • Der Wohnwagen muss über eine Auflaufbremse und eine Anti-Schlinger-Kupplung verfügen
  • Der Wohnwagen muss mit Stoßdämpfern ausgestattet sein

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